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   OLG Frankfurt, 07.02.2005 - 21 U 105/04   

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https://dejure.org/2005,8033
OLG Frankfurt, 07.02.2005 - 21 U 105/04 (https://dejure.org/2005,8033)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.2005 - 21 U 105/04 (https://dejure.org/2005,8033)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 2005 - 21 U 105/04 (https://dejure.org/2005,8033)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 67; ZPO § 69; ZPO § 517
    Zur Rechtsmitteleinlegung durch den Nebenintervenienten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel durch Nebenintervenienten: Wie lange möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Berufung der Streitverkündeten im Hinblick auf Einhaltung der Frist; Zeitraum für eine Rechtsmitteleinlegung durch einen Nebenintervenienten; Bedeutung der Rechtsmittelfrist der Hauptpartei für die Rechtsmitteleinlegung durch einen Nebenintervenienten; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 137/96

    Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2005 - 21 U 105/04
    Eine Rechtsmitteleinlegung durch die Nebenintervenientinnen ist nur so lange möglich, wie die Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei läuft (vgl. BGH, NJW 1990, 190; 2001, 1355 f.; NJW-RR 1997, 919 f.).

    Hingegen genügt es nicht, daß Rechte oder Verbindlichkeiten der Parteien bedingt oder in anderer Weise mittelbar von der Entscheidung des Hauptprozesses abhängig sind (vgl. BGHZ 92, 275, 276 f.; NJW-RR 1997, 919 f.; NJW 2001, 1355).

    In der Berufung liegt prozessual nur die Erklärung, die Berufung des Rechtsmittelführers unterstützen zu wollen (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 919 m.w.N.).

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2005 - 21 U 105/04
    Eine Rechtsmitteleinlegung durch die Nebenintervenientinnen ist nur so lange möglich, wie die Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei läuft (vgl. BGH, NJW 1990, 190; 2001, 1355 f.; NJW-RR 1997, 919 f.).

    Zwar genügt es grundsätzlich, daß das Urteil dem Nebenintervenienten formlos mitgeteilt wird, es muß ihm nicht zwingend von Amts wegen zugestellt werden (vgl. BGH, NJW 1990, 190; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 67, Rdnr. 5 m.w.N.; § 317, Rdnr. 1).

  • BGH, 17.01.2001 - XII ZB 194/99

    Streitgenössische Nebenintervention des Untermieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2005 - 21 U 105/04
    Eine Rechtsmitteleinlegung durch die Nebenintervenientinnen ist nur so lange möglich, wie die Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei läuft (vgl. BGH, NJW 1990, 190; 2001, 1355 f.; NJW-RR 1997, 919 f.).

    Hingegen genügt es nicht, daß Rechte oder Verbindlichkeiten der Parteien bedingt oder in anderer Weise mittelbar von der Entscheidung des Hauptprozesses abhängig sind (vgl. BGHZ 92, 275, 276 f.; NJW-RR 1997, 919 f.; NJW 2001, 1355).

  • BGH, 10.10.1984 - IVb ZB 23/84

    Begriff der streitgenössischen Nebenintervention; Beitritt des als außerehelicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2005 - 21 U 105/04
    Hingegen genügt es nicht, daß Rechte oder Verbindlichkeiten der Parteien bedingt oder in anderer Weise mittelbar von der Entscheidung des Hauptprozesses abhängig sind (vgl. BGHZ 92, 275, 276 f.; NJW-RR 1997, 919 f.; NJW 2001, 1355).
  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 119/84

    Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2005 - 21 U 105/04
    Denn die Nebenintervenienten trifft eine Erkundigungspflicht, deren Verletzung Wiedereinsetzung ausschließt (vgl. BGH, NJW 1986, 257; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 67, Rdnr. 5).
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